Lohndiskriminierung ist ein Gerechtigkeitsproblem – gezielt Maßnahmen gegen die Lohnlücke!

Eine vom Gle­ich­stel­lungsmin­is­teri­um beauf­tragte Studie des Insti­tuts für Arbeits­markt- und Berufs­forschung zur Lohn­si­t­u­a­tion ergab, dass in Sach­sen der bere­inigte Gen­der Pay Gap sog­ar höher ist als der unbere­inigte. 2021 lag die Lohn­lücke zwis­chen Män­nern und Frauen laut dem Insti­tut für Arbeits­markt und Berufs­forschung unbere­inigt bei 7,7 Prozent, bere­inigt sog­ar bei 11,4 Prozent. Die Links­frak­tion fordert struk­turelle Verän­derun­gen, damit gle­ich­w­erte Arbeit ohne Anse­hen des Geschlechts gle­ich ent­lohnt wird (Druck­sache 7/15706). Die gle­ich­stel­lungspoli­tis­che Sprecherin Sarah Bud­de­berg erk­lärt:

„Lohndiskri­m­inierung ist ein Gerechtigkeit­sprob­lem. Es han­delt sich nicht um eine Pri­vat­sache, man­gel­ndes Ver­hand­lungs­geschick oder eine falsche Beruf­swahl. Diskri­m­inierung auf­grund des Geschlechts ist ein struk­turelles Prob­lem. Alle Bemühun­gen und Appelle, die Lohn­lücke zwis­chen Män­nern und Frauen zu schließen, zeigen keine nen­nenswerte Wirkung. Entschei­dende Ursachen sind die Beruf­swahl und die Arbeit­szeit. Wir beantra­gen im Land­tag, wenig­stens gemein­same Forderun­gen von DGB und Gle­ich­stel­lungsmin­is­teri­um aus dem Jahr 2023 umzuset­zen.

Jobs, in denen mehrheitlich Frauen beschäftigt sind – etwa im Sozial- oder Gesund­heits­bere­ich –, wer­den schlechter bezahlt als ver­gle­ich­bare Berufe, in denen mehrheitlich Män­ner beschäftigt sind. Diese Berufe, etwa die soge­nan­nten SAHGE-Berufe, müssen in ihrer Arbeits­be­w­er­tung aufgew­ertet wer­den. Bei der Ein­grup­pierung müssen Qual­i­fika­tio­nen und Beruf­ser­fahrun­gen diskri­m­inierungs­frei anerkan­nt wer­den.

Eine weit­ere Rolle spielt Teilzeitar­beit, die unter Frauen wesentlich stärk­er ver­bre­it­et ist als unter Män­nern: Etwa 90 Prozent der männlichen Beschäftigten in Sach­sen arbeit­en in Vol­lzeit, aber nur etwa 60 Prozent der weib­lichen. Dieses Geschlechter­ver­hält­nis ist seit 2015 nahezu unverän­dert (Druck­sache 7/13519, Frage 397). Teilzeitar­beit wirkt sich nachteilig auf die beru­fliche Entwick­lung, Fort- und Weit­er­bil­dung und die Ausübung von Führungspo­si­tio­nen aus. Denkbar sind beson­dere Anreize für geteilte Führungspo­si­tio­nen oder Quoten für Teilzeitbeschäftigte bei Fort- und Weit­er­bil­dun­gen.

Um dem Wun­sch viel­er Beschäftigter nach ein­er gle­ichen Aufteilung der Sorgear­beit nachzukom­men, soll­ten diejeni­gen Eltern steuer­lich begün­stigt wer­den, die mit ein­er ähn­lichen Wochenar­beit­szeit erwerb­stätig sind. Bish­er set­zt das Ehe­gat­ten­split­ting den falschen Anreiz, dass ein Eltern­teil Vol­lzeit arbeit­et. Das sind meis­tens die Väter.“

Hin­ter­grund

Beim unbere­inigten Gen­der Pay Gap wer­den die Stun­den­löhne von vol­lzeitar­bei­t­en­den Män­nern und Frauen ver­glichen, beim bere­inigten Gen­der Pay Gap zusät­zlich Fak­toren wie Qual­i­fika­tion, Beruf­ser­fahrung und Erwerb­s­bi­ogra­phie berück­sichtigt. Als SAHGE-Berufe beze­ich­net wer­den Berufe der Sozialen Arbeit, der Hauswirtschaft, Haushalt­sna­he Dien­stleis­tun­gen, Gesund­heits­berufe, Berufe der Pflege sowie Erziehungs­berufe.