25. November „Tag der Gewalt an Frauen“ — Mit 16 Punkten gegen häusliche Gewalt — umfassend und effektiv

Die erfassten Fälle geschlechtsspez­i­fis­ch­er und häus­lich­er Gewalt steigen in Sach­sen seit Jahren an. 2021 wur­den 9.020 Fälle von Gewalt in der Part­ner­schaft gemeldet. Auch die Zahl der Beratun­gen bei häus­lich­er Gewalt und Stalk­ing ist gestiegen: 2021 waren es 3.432 Fälle, etwa 530 mehr als 2019.

Dazu sagt Sarah Bud­de­berg, Sprecherin für Gleichstellungs‑, Inklu­sions- und Queer­poli­tik der Frak­tion Die Linke:

„Der Schutz vor geschlechtsspez­i­fis­ch­er Gewalt ist eine gesamt­ge­sellschaftliche Auf­gabe. Es ist kein pri­vates, indi­vidu­elles Prob­lem einzel­ner Betrof­fen­er. Aus vie­len Gesprächen und meinen Kleinen Anfra­gen ist bekan­nt, dass die Umset­zung der Istan­bul-Kon­ven­tion bit­ter nötig ist.

Die in den ver­gan­genen Jahren neu geschaf­fe­nen Schutzein­rich­tun­gen wur­den sofort voll­ständig genutzt. Doch immer wieder müssen Betrof­fene abgewiesen wer­den, da der reale bedarf nicht abgedeckt ist. Das Net­zw­erk gegen Häus­liche Gewalt und Stalk­ing Leipzig benan­nte in einem offe­nen Brief die drama­tis­che Sit­u­a­tion. Bere­its bei ein­er Land­tags-Anhörung im Mai 2021 wur­den durch die Sachver­ständi­gen viele Schut­zlück­en benan­nt, die auf Lan­desebene beseit­igt wer­den müssen. So ist Sach­sen nach ein­er Erhe­bung der Hochschule Merse­burg bun­desweit Schlus­slicht bei der Ver­sorgung mit Trau­ma-Ambu­lanzen und Fach­ber­atungsstellen. Auch für den Bere­ich der Jus­tiz wurde erhe­blich­er Fort­bil­dungs­be­darf geschildert, damit gewalt­be­trof­fene Frauen zu ihrem Recht kom­men.

Den­noch lassen konkrete Schritte der Lan­desregierung weit­er auf sich warten, selb­st der angekündigte „Lan­desak­tion­s­plan Istan­bul-Kon­ven­tion“ verzögert sich. Die Links­frak­tion hat deswe­gen einen Antrag (DRUCKSACHE 7/14957) zur wirkungsvollen Bekämp­fung geschlechtsspez­i­fis­ch­er Gewalt einge­bracht.

Da die vorhan­de­nen Schutzein­rich­tun­gen und Beratungsstellen dem Bedarf nicht entsprechen, muss drin­gend bei Anlauf­stellen für über­durch­schnit­tlich gefährdete Grup­pen, beispiel­sweise Frauen mit Behin­derun­gen, nachgear­beit­et wer­den. So fordert es auch der GREVIO-Auss­chuss. Unser Antrag zeigt, mit welchen Schrit­ten Sach­sen bessere Präven­tion und wirk­samen Schutz der Betrof­fe­nen erre­ichen kann.“