Sachsen braucht ein modernes Gleichstellungsgesetz – der Regierungsentwurf ist aber lückenhaft

Das von der Staat­sregierung geplante Gle­ich­stel­lungs­ge­setz (Druck­sache 7/13243) ste­ht heute auf der Tage­sor­d­nung des Rechts- sowie der Finan­zauss­chuss­es. Dazu sagt Sarah Bud­de­berg, gle­ich­stel­lungspoli­tis­che Sprecherin der Links­frak­tion:

„Die CDU hat­te auch in der let­zten Wahlpe­ri­ode dafür gesorgt, dass das Frauen­förderungs­ge­setz von 1994 in Kraft blieb. Es ist höch­ste Zeit, dass Sach­sen ein zeit­gemäßes Gle­ich­stel­lungs­ge­setz bekommt – jet­zt sollen immer­hin erste Schritte dor­thin erfol­gen. Dem öffentlichen Dienst kann das einige Verbesserun­gen brin­gen, ins­beson­dere zur Frauen­förderung, Geschlechterg­erechtigkeit bei Stel­lenbe­set­zun­gen und zu Auf­stiegschan­cen. Allerd­ings hat der Entwurf gravierende Lück­en, die wir mit einem Änderungsantrag schließen wollen.

Die fortschrit­tlichen Regelun­gen müssen zudem für den gesamten öffentlichen Dienst in Sach­sen gel­ten, nicht nur für die Lan­des­be­hör­den. Bei den kom­mu­nalen Dien­st­stellen set­zt die Regierung weit­er auf die Regelun­gen aus dem Jahr 1994. Dies ent­behrt jeglich­er Logik! Auch Unternehmen in Pri­va­trechts­form, deren Aus­grün­dun­gen und Beteili­gun­gen sollen in die unmit­tel­bare Ver­ant­wor­tung genom­men wer­den.

Wir wollen Ent­gelt­gle­ich­heit als Ziel ver­ankern. Selb­st wenn struk­turelle Fak­toren wie Unter­schiede bei Berufen, Beschäf­ti­gung­sum­fang oder Bil­dungs­stand außer Betra­cht bleiben, bleibt in Sach­sen eine Lohn­lücke zwis­chen Frauen und Män­nern von 11,8 %. Der Freis­taat muss mehr Anstren­gun­gen unternehmen, um Gerechtigkeit zu schaf­fen.

Fern­er ist es zwar gut, dass die Staat­sregierung eine geschlechterg­erechte Haushalts­führung anstrebt und analysieren will, wie der Haushalt Geschlechterg­erechtigkeit fördert. Wir wollen aber regeln, dass aus dieser Analyse auch Kon­se­quen­zen gezo­gen wer­den müssen.“