Schutz vor häuslicher Gewalt – für alle!

Eine Kleine Anfrage von Sprecherin für Gleichstellungs‑, Inklu­sions- und Queer­poli­tik der Links­frak­tion, Sarah Bud­de­berg, zeigt anhal­tende Män­gel bei der Bekämp­fung von häus­lich­er Gewalt in Sach­sen auf. So waren im ver­gan­genen Jahr erneut über 9.000 Fälle häus­lich­er Gewalt zu verze­ich­nen, häu­fig waren Kinder mit­be­trof­fen. Aktuell gibt es in Sach­sen knapp 160 Erwach­se­nen­plätze in Frauen­schutzhäusern. Nach der 2017 von Deutsch­land rat­i­fizierten Istan­bul-Kon­ven­tion sind allerd­ings rund 400 dieser Fam­i­lien­z­im­mer notwendig. Die Bele­gungs-Sta­tis­tik zeigt, dass die in den ver­gan­genen Jahren neu geschaf­fe­nen Kapaz­itäten sofort voll­ständig aus­genutzt wur­den. Der Bedarf ist noch lange nicht gedeckt, immer wieder müssen Betrof­fene abgewiesen wer­den.

Die großen Lück­en bei der Umset­zung des völk­er­rechtlich verbindlichen Ver­trags führen zu ganz konkreten Prob­le­men mit poten­tiell tödlichen Fol­gen. Dies stellt auch der kür­zlich veröf­fentlichte Bericht der Expert*innenguppe GREVIO fest. Ins­beson­dere der Schutz von geflüchteten Frauen und Frauen mit Behin­derun­gen wird darin als unzure­ichend bemän­gelt. So erfahren Frauen mit Behin­derun­gen dop­pelt bis dreimal so oft sex­u­al­isierte Gewalt wie Frauen im Bevölkerungs­durch­schnitt. Diese Kri­tik wird auch vom Deutschen Insti­tut für Men­schen­rechte geteilt, das daher eine Rei­he von Hand­lungsempfehlun­gen für die Poli­tik unter­bre­it­et hat. Eine weit­ere Kleine Anfrage deck­te zudem auf, dass die Staat­sregierung im Bere­ich der Gewalt gegen Frauen mit Behin­derun­gen keine repräsen­ta­tiv­en Zahlen vor­weisen kann. Die Sit­u­a­tion in den voll­sta­tionären Ein­rich­tun­gen erscheint somit als ein großer blind­er Fleck. Bere­its bei ein­er Anhörung des Säch­sis­chen Land­tages im Mai benan­nten die Sachver­ständi­gen viele Schut­zlück­en, die auf der Lan­desebene geschlossen wer­den müssen. So ist Sach­sen nach ein­er Erhe­bung der Hochschule Merse­burg bun­desweit Schlus­slicht bei der Ver­sorgung mit Trau­ma-Ambu­lanzen und Fach­ber­atungsstellen. Auch im Bere­ich der Jus­tiz wurde erhe­blich­er Fort­bil­dungs­be­darf geschildert, damit gewalt­be­trof­fene Frauen zu ihrem Recht kom­men. Dazu und zum morgi­gen Inter­na­tionaler Tag gegen patri­ar­chale Gewalt sagt Sarah Bud­de­berg:

„Die Zahlen verdeut­lichen, dass die voll­ständi­ge Umset­zung der Istan­bul-Kon­ven­tion bit­ter nötig ist. Beson­der­er Augen­merk muss auf dabei auf über­durch­schnit­tlich gefährdete Frauen mit Fluchter­fahrung sowie Frauen mit Behin­derun­gen gerichtet wer­den, wie unab­hängige Expert*innen ein­fordern. Dabei ist nicht nur der Bund gefragt, wo die Ampel-Koali­tion endlich einen nationalen Aktion­s­plan vor­legen und entschlossen umset­zen sollte. Auch die Lan­desregierung muss endlich ihre Hausauf­gaben erledi­gen. Die Schritte dafür wur­den bere­its 2020 in unserem Antrag aufgezeigt. Dazu gehören min­destens 200 neue Schutz­plätze, denn nicht ein­mal die Hälfte aller Land­kreise im Freis­taat erfüllen die Kri­te­rien der Istan­bul-Kon­ven­tion. Die Schere zwis­chen Stadt und Land ist besorgnis­er­re­gend. So gibt es im Vogt­land, dem Erzge­birgskreis und Mit­tel­sach­sen keine Krisen- und Inter­ven­tion­sstellen, an die sich Frauen nach Gewal­ter­fahrun­gen wen­den kön­nen. Das Recht auf Schutz vor häus­lich­er Gewalt muss aber für alle Men­schen im Freis­taat gel­ten!“