Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Inklusion ist Menschenrecht!

14 Jahre nach Inkraft­treten der UN-Behin­derten­recht­skon­ven­tion beurteilt der UN-Fachauss­chuss für die Rechte von Men­schen mit Behin­derun­gen erneut die Umset­zung in Deutsch­land — das soge­nan­nte Staaten­berichtsver­fahren. In den ersten Ver­fahren wur­den gravierende Män­gel fest­gestellt. Am 29. und 30. August kam es in Genf erneut zum Aus­tausch zwis­chen dem Auss­chuss und der Bun­desregierung („Con­struc­tive Dia­logue“).

Dazu erk­lärt Sarah Bud­de­berg, inklu­sion­spoli­tis­che Sprecherin:

„Deutsch­land ist weit ent­fer­nt von ein­er inklu­siv­en Gesellschaft. Weit­er wird eine Poli­tik betrieben, die nur in Teilen oder gar nicht den Maß­gaben der UN-Behin­derten­recht­skon­ven­tion entspricht. Viele Vorschläge der ver­gan­genen Staaten­prü­fun­gen müssen wohl unverän­dert über­nom­men wer­den. Von flächen­deck­ender Bar­ri­ere­frei­heit kann keine Rede sein, Selb­st­bes­tim­mungsrechte stoßen an struk­turelle Gren­zen. Wie sollen Men­schen mit Behin­derun­gen selb­st­ständig wohnen, wenn keine ambu­lanten Wohn­for­men oder bar­ri­ere­freier Wohn­raum vorhan­den sind? Wie sollen sie sich fort­be­we­gen, wenn ÖPNV und öffentlich­er Raum nicht zugänglich sind? Wie sollen sie gle­ich­berechtigt ler­nen und arbeit­en, wenn dies nur in Son­der­struk­turen für Men­schen mit Behin­derun­gen möglich ist?

Wo das Han­deln des Bun­des nicht aus­re­icht, sollte die Lan­desregierung vor­ange­hen. Sach­sen jedoch hält an tra­di­tionellen Konzepten von ‘Behin­derten-Werk­stät­ten´ oder Förder­schulen für Kinder fest, anstatt inklu­sive Lern- und Arbeits­for­men auszubauen und so Wahl­frei­heit zu ermöglichen. Zwis­chen­zeitlich ist Sach­sen das einzige Bun­des­land, in dem das Inklu­sion­s­ge­setz nicht auf kom­mu­naler Ebene gilt!

Inklu­sion als Worthülse: Mit wohlk­lin­gen­den Zie­len wie „Sach­sen bar­ri­ere­frei 2030“, aber nicht aus­re­ichend geset­zlich ver­ankert oder mit Kosten­vor­be­hal­ten aus­ge­bremst. Unsere Forderun­gen, beispiel­sweise nach ein­er inklu­siv­en Arbeitswelt, nach ein­er Ver­ankerung von Bar­ri­ere­frei­heit in der Säch­sis­chen Bauord­nung, nach Stärkung der Inklu­sion im Schulge­setz und im Kitage­setz wur­den abgelehnt. Wir fordern die Staat­sregierung umge­hend zum Han­deln auf — zum Beispiel zur Nov­el­lierung des Inklu­sion­s­ge­set­zes.

Denn Inklu­sion ist keine Gefäl­ligkeit oder ein „Ide­olo­giepro­jekt“, son­dern inter­na­tion­al gel­tendes Men­schen­recht.“