Bild einer Demonstration in Annaberg-Buchholz mit einem Banner auf dem steht "my body my choice, our riots our vioce"
Artemys Reuter

Linksfraktion will das Selbstbestimmungsrecht ungewollt Schwangerer stärken – Gesetzentwurf soll Angebot absichern

Mit einem Geset­zen­twurf will die Links­frak­tion das Selb­st­bes­tim­mungsrecht von unge­wollt Schwan­geren stärken (Druck­sache 7/13495). So soll lan­desweit ein bedarf­s­gerecht­es Ange­bot ambu­lanter und sta­tionär­er Ein­rich­tun­gen gesichert wer­den, die über Schwanger­schaftsab­brüche berat­en und diesel­ben vornehmen. Dazu erk­lärt Sarah Bud­de­berg, Sprecherin für Gleichstellungs‑, Inklu­sions- und Queer­poli­tik:

„Bun­desweit wer­den Schwanger­schaftsab­brüche krim­i­nal­isiert. Das schlägt sich auch in der Recht­slage nieder: Abbrüche sind keine Kassen­leis­tung, Län­der dür­fen Abbrüche nicht fördern. Dazu ist die Recht­slage für die Län­der, welche die Möglichkeit zum Schwanger­schaftsab­bruch sich­er­stellen sollen, unklar. Wir wollen das ändern! Unser Geset­zen­twurf regelt, dass es ein Recht auf einen bar­ri­erear­men, wohnort­na­hen und weltan­schaulich freien Zugang zur Schwanger­schaft­skon­flik­t­ber­atung geben muss. Im Falle der Entschei­dung für einen Abbruch soll dies für den Zugang zu Prax­en und Kliniken eben­so gel­ten. Der Freis­taat soll rechtzeit­ig han­deln müssen, wenn eine Unter­ver­sorgung dro­ht.

Am Sam­stag wollen im Erzge­birge erneut religiös Fanatisierte gegen fem­i­nis­tis­che Errun­gen­schaften demon­stri­eren. Ich ste­he an der Seite der Pro-Choice-Bewe­gung gegen patri­ar­chalen Kon­trol­lanspruch und für Entschei­dungs­frei­heit. Kör­per­liche Selb­st­bes­tim­mung ist ein Men­schen­recht! Schwan­gere, die kein Kind bekom­men möcht­en, dür­fen nicht länger wie Krim­inelle behan­delt wer­den. Weg mit dem Para­grafen 218 aus dem Strafge­set­zbuch!“

Susanne Schaper, gesund­heit­spoli­tis­che Sprecherin, betont:

„Schwanger­schaftsab­brüche sind Teil der medi­zinis­chen Grund­ver­sorgung. Trotz­dem sind die Meth­o­d­en kein fes­ter Bestandteil des Medi­zin­studi­ums. Auch deshalb rech­nen Sachver­ständi­ge damit, dass sich die Ver­sorgungslage ver­schlechtert. Wir wollen eine Unter­ver­sorgung – vor allem in ländlichen Gebi­eten – rechtzeit­ig abwen­den. Schwan­gere sollen keine Tages­reisen unternehmen müssen, um einen Abbruch vorzunehmen. Jede unge­wollt Schwan­gere muss Zugang zu jed­er Möglichkeit des Abbruchs haben – ob ambu­lant oder sta­tionär, medika­men­tös oder oper­a­tiv – und sich darauf ver­lassen kön­nen, dass die Kosten über­nom­men wer­den.“

Hin­ter­grund

Laut dem Sta­tis­tis­chen Bun­de­samt hat sich die Anzahl der Meldestellen, die wie geset­zlich vorgeschrieben über die vorgenomme­nen Abbrüche bericht­en, seit 2003 hal­biert. In Sach­sen ist deren Anzahl seit 2018 eben­falls weit­er gesunken.