CDU muss Widerstand gegen ein zeitgemäßes Gleichstellungsgesetz aufgeben – Lohnlücke schließen!

Der Auss­chuss für Ver­fas­sung und Recht, Europa und Gle­ich­stel­lung hörte heute Sachver­ständi­ge zum Gle­ich­stel­lungs­ge­setz der Staat­sregierung (Druck­sache 7/13243). Dazu sagt Sarah Bud­de­berg, gle­ich­stel­lungspoli­tis­che Sprecherin der Links­frak­tion:

„Ich bin froh, dass endlich ein Geset­zen­twurf vor­liegt. Dem öffentlichen Dienst kann er einige Verbesserun­gen brin­gen, ins­beson­dere zur Frauen­förderung, Geschlechterg­erechtigkeit bei Stel­lenbe­set­zun­gen und zu Auf­stiegschan­cen. Löblich ist auch das Ziel, männliche Bedi­en­steten zu ermuti­gen, mehr Fam­i­lien­auf­gaben zu übernehmen. Allerd­ings hat der Entwurf gravierende Lück­en, die wir mit einem Änderungsantrag schließen wollen. Dafür haben wir die Unter­stützung der Sachver­ständi­gen bekom­men. Die CDU muss ihren Wider­stand gegen ein zeit­gemäßes Gle­ich­stel­lungs­ge­setz aufgeben. Schon in der let­zten Wahlpe­ri­ode hat sie dafür gesorgt, dass stattdessen das Frauen­förderungs­ge­setz in Kraft blieb. Es ist nun fast 30 Jahre alt!

Wir wollen Ent­gelt­gle­ich­heit als Ziel ver­ankern. Selb­st wenn struk­turelle Fak­toren wie Unter­schiede bei Berufen, Beschäf­ti­gung­sum­fang oder Bil­dungs­stand außer Betra­cht bleiben, bleibt in Sach­sen eine Lohn­lücke zwis­chen Frauen und Män­nern von 11,8 %. Der Freis­taat muss mehr Anstren­gun­gen unternehmen, um Gerechtigkeit zu schaf­fen.

Die fortschrit­tlichen Regelun­gen müssen zudem für den gesamten öffentlichen Dienst in Sach­sen gel­ten, nicht nur für die Lan­des­be­hör­den. Bei den kom­mu­nalen Dien­st­stellen set­zt die Regierung weit­er auf die Regelun­gen aus dem Jahr 1994. Dies ent­behrt jeglich­er Logik!

Fern­er ist es zwar gut, dass die Staat­sregierung eine geschlechterg­erechte Haushalts­führung anstrebt und analysieren will, wie der Haushalt Geschlechterg­erechtigkeit fördert. Wir wollen aber regeln, dass aus dieser Analyse auch Kon­se­quen­zen gezo­gen wer­den müssen.“