Tag gegen Queerfeindlichkeit — Diskriminierung beenden, selbstbestimmte Familienplanung ermöglichen!

Vor knapp einem Jahr erschien die Studie zu Lebensla­gen von lsb­tiq* Per­so­n­en in Sach­sen. Ein beson­ders drastis­ches Ergeb­nis der Befra­gung lautet, dass die Befragten im Bere­ich der Fam­i­lien­grün­dung die mit Abstand ger­ing­sten Chan­cen sehen, mit anderen gle­ichgestellt zu sein.

Um diese Diskri­m­inierung zu been­den, hat DIE LINKE einen Antrag (Drs. 7/8407) einge­bracht, der den Anspruch auf finanzielle Unter­stützung bei der Kinder­wun­schbe­hand­lung auf gle­ichgeschlechtliche Paare sowie Alle­in­ste­hende ausweit­et.

In der heuti­gen Sitzung des Auss­chuss­es für Soziales und Gesellschaftlichen Zusam­men­halt lehn­ten die Koali­tions­frak­tio­nen den Antrag mit der Begrün­dung ab, es müsse die geplante Regelun­gen des Bun­des abge­wartet wer­den, um in Sach­sen die Lan­des­förderung rechtssich­er umzuset­zen. Dazu sagt Sarah Bud­de­berg, Sprecherin für Gleichstellungs‑, Inklu­sions- und Queer­poli­tik:

„Es gibt keinen rechtlichen Grund, die finanzielle Unter­stützung nur Paaren in ein­er Mann-Frau-Beziehung zu gewähren. Andere Bun­deslän­der wie Rhein­land-Pfalz, das Saar­land oder Bre­men zeigen, dass eine Lösung auf Lan­desebene ein­fach mach­bar ist. Die Antwort auf meine Kleine Anfrage (DS 7/12491) zum The­ma belegt, dass es keine Argu­mente für diese Benachteili­gung gibt. Es ist einzig eine Frage des poli­tis­chen Wil­lens.

Das Ergeb­nis der Lebensla­gen­studie ist der Staat­sregierung bekan­nt. Umso erschüt­tern­der ist die heute im Auss­chuss abwartende, ja desin­ter­essierte Hal­tung der Regierungs­frak­tio­nen sowie deren Unwille, diese Diskri­m­inierung zu beseit­i­gen. CDU, SPD und Bündnis90/Die Grü­nen haben wissentlich dage­gen ges­timmt, in der Woche des Inter­na­tionalen Tages gegen Queer­feindlichkeit ein deut­lich­es Zeichen zu set­zen.

Ein uner­füll­ter Kinder­wun­sch stellt eine große seel­is­che Belas­tung dar — unab­hängig vom eige­nen Beziehungssta­tus. Tausende Men­schen wer­den aus­geschlossen, wenn die Förderung auf ver­schiedengeschlechtliche Paare beschränkt bleibt. Wir ste­hen auch in Zukun­ft dafür, dass diese Diskri­m­inierung been­det wird und allen Betrof­fe­nen eine Kinder­wun­schförderung bekom­men kön­nen.“

Zum Hin­ter­grund:

Seit 2009 wer­den in Sach­sen Kinder­wun­schbe­hand­lun­gen finanziell gefördert. Damit kön­nen manche Paare in Sach­sen einen Zuschuss zu den sehr hohen Behand­lungskosten erhal­ten. Im Gegen­satz zu anderen Bun­deslän­dern unter­stützt der Freis­taat allerd­ings nur ver­schiedengeschlechtliche Paare.

Keinen Anspruch auf die Förderung haben gle­ichgeschlechtliche Paare, alle­in­ste­hende Frauen und Men­schen, die schwanger wer­den kön­nen. Auch Paare, die auf eine Fremd­samen­spende angewiesen sind, wer­den davon aus­geschlossen.