Zum Tag der Menschen mit Behinderungen: Inklusion am Arbeitsmarkt fördern!

Zum Tag der Men­schen mit Behin­derun­gen am 3. Dezem­ber kri­tisiert die Links­frak­tion Missstände bei der Inklu­sion auf dem Arbeits­markt. Mit ein­er Großen Anfrage (Druck­sache 7/10373) hat sie Auskün­fte von der Staat­sregierung gefordert, die neben dem all­ge­meinen Arbeits­mark­tzu­gang auch die Fol­gen der Coro­na-Krise und die Auswirkun­gen des Bun­desteil­habege­set­zes betr­e­f­fen. Die Beauf­tragten für die Belange von Men­schen mit Behin­derun­gen von Bund und Län­dern haben die Bedeu­tung des The­mas unter­strichen und kür­zlich in ihrer Erfurter Erk­lärung neue Anstren­gun­gen für die Erre­ichung eines inklu­siv­en Arbeits­mark­tes bis spätestens 2030 gefordert.

Dazu erk­lärt die inklu­sion­spoli­tis­che Sprecherin Sarah Bud­de­berg:

„Unsere Anfrage zeigt erneut, dass Men­schen mit Behin­derun­gen auf dem Arbeits­markt schlechter gestellt sind. Sie sind häu­figer und länger von Arbeit­slosigkeit betrof­fen. Auch kon­nten sie weniger von der Erhol­ung auf dem all­ge­meinen Arbeits­markt nach der Coro­na-Pan­demie prof­i­tieren. Das Ziel der Staat­sregierung lautet ‚Sach­sen bar­ri­ere­frei 2030‘. Das darf nicht bei baulichen Hür­den enden, son­dern muss als Ziel für alle Lebens­bere­iche gel­ten – ins­beson­dere für den Arbeits­markt. Der Zugang dazu ist von zen­traler Bedeu­tung für ein unab­hängiges, selb­st­bes­timmtes Leben mit Teil­habe und ohne Armut.

Unternehmen sind geset­zlich verpflichtet, ab ein­er Größe von 20 Beschäftigten zu einem Anteil von fünf Prozent Men­schen mit Behin­derun­gen einzustellen. Nach wie vor kom­men aber 80 Prozent der säch­sis­chen Arbeitgeber*innen dieser Verpflich­tung nicht aus­re­ichend nach. Ein Vier­tel beschäftigt gar keine Men­schen mit Behin­derun­gen und die Beschäf­ti­gungsquote bei pri­vat­en Unternehmen liegt ger­ade ein­mal bei 3,5 Prozent. Die Staat­sregierung muss das Recht kon­se­quenter durch­set­zen.

Beson­deres Augen­merk ver­di­enen auch die mehr als 16.000 Beschäftigten in säch­sis­chen Werk­stät­ten: Mit durch­schnit­tlich nur 160,84 Euro im Monat erhal­ten sie im deutsch­landweit­en Ver­gle­ich den ger­ing­sten Lohn. Mit dem Bun­desteil­habege­setz sollte es leichter wer­den, auf den ersten Arbeits­markt zu wech­seln, wenn dies gewün­scht wird. Dafür einge­führte Instru­mente wie das Bud­get für Arbeit wer­den allerd­ings fast gar nicht genutzt. So gelang der Schritt von der Werk­statt auf den ersten Arbeits­markt 2021 nur 26 Men­schen, was einem Anteil von 0,16 Prozent aller Werk­stat­tbeschäftigten entspricht.“