Bild einer Demonstration 1988 für die Abschaffung des § 218 StGB
Juni 1988 Göttingen: Demonstration gegen Paragraph 218 zum Schwangerschaftsabbruch.

Frauengesundheit ist nicht aufschiebbar – Schwangerschaftsabbrüche auch in der Pandemie absichern

In diesem Jahr wurde die Protest­de­mo „Leben schützen: Abtrei­bung legal­isieren!“ des queer­fem­i­nis­tis­chen Bünd­niss­es Pro Choice Sach­sen erst­mals abge­sagt. Denn der Marsch recht­skon­ser­v­a­tiv­er und christlich­er Fundamentalist*innen in Annaberg-Buch­holz gegen Schwanger­schaftsab­brüche find­et nicht statt. Dazu sagt Sarah Bud­de­berg, Par­la­men­tarische Geschäfts­führerin und Sprecherin für Gle­ich­stel­lungs- und Queer­poli­tik der Links­frak­tion:

„Die ewig gestri­gen Abtreibungsgegner*innen mögen ihren Schweige­marsch dieses Jahr abge­sagt haben – die Forderun­gen von Pro Choice sind aber aktueller denn je. War es vor der Coro­na-Pan­demie schon kom­pliziert genug, einen Schwanger­schaftsab­bruch in der Nähe des eige­nen Wohnortes durch­führen zu lassen, hat sich dieser Zus­tand in den let­zten Monat­en ver­schärft. Schwanger­schaftsab­brüche wur­den und wer­den oft wie auf­schieb­bare Ein­griffe behan­delt und deshalb ver­schoben. Sie bleiben aber nur bis zur zwölften Woche straf­frei. Die Ini­tia­tive ‚Doc­tors for choice‘ stellt klar, dass es sich dabei um eine notwendi­ge medi­zinis­che Leis­tung im Sinne der Pan­demiebes­tim­mungen han­delt, die nicht aufgeschoben wer­den kann.

Die Lockerung bei den Pflicht­ber­atun­gen ist hinge­gen begrüßenswert. In den meis­ten Bun­deslän­dern dür­fen die Schwan­geren­ber­atungsstellen seit ein paar Wochen auch online oder tele­fonisch berat­en. Die Staat­sregierung sollte diese Regelung beibehal­ten und damit den Zwang für betrof­fene Frauen aufheben, per­sön­lich zu erscheinen.

Nicht erst Coro­na zeigt, wie mas­siv unge­wollt schwan­gere Frauen in unserem Gesund­heitssys­tem diskri­m­iniert wer­den. Nach ein­er ange­ord­neten Pflicht­ber­atung müssen sie auch noch weite Streck­en auf sich nehmen, um über­haupt Ärzt*innen zu find­en, die Schwanger­schaftsab­brüche durch­führen. Sie begeben sich damit trotz­dem in einen rechtlichen Graubere­ich. Aber Frauenge­sund­heit ist nicht auf­schieb­bar! Wenn ein Schwanger­schaftsab­bruch in ein­er Klinik nicht mehr durchge­führt wer­den kann, ist das grob fahrläs­sig und gesund­heits­ge­fährdend. Kör­per­liche Selb­st­bes­tim­mung ist ein Men­schen­recht. Frauen, die kein Kind bekom­men möcht­en, soll­ten nicht länger wie Krim­inelle behan­delt wer­den. Deshalb weg mit den Para­grafen 218 und 219 aus dem Strafge­set­zbuch!“