Transparenz & Kontakt

Transparenz

Bezüge
Die Abge­ord­nete­nentschädi­gung für Mit­glieder des Land­tages beträgt (nach §5 (1) SächsAbgG) monatlich 6.237,04 € brut­to. Davon abzuziehen sind die Einkom­men­steuer (ca. 2.171 € monatlich) und Beiträge zur Kranken- und Pflegev­er­sicherung (ca. 465 € monatlich). Hinzu kommt eine steuer­freie Kosten­pauschale in Höhe von monatlich 3.700,14 €. Diese soll alle zusät­zlichen Kosten abdeck­en, die aus der Tätigkeit als Land­tagsab­ge­ord­nete entste­hen. Darunter fall­en zum Beispiel die Miete für das Bürger*innenbüro in Dres­den und der Sachkosten­beitrag zur Region­al­stelle, sowie Ver­anstal­tun­gen, Mate­r­i­al- und Fahrtkosten für mein Team und mich als Abge­ord­nete. Kosten, die über die Pauschale hin­aus­ge­hen kön­nen nicht bei der Steuer gel­tend gemacht wer­den, da es für Abge­ord­nete keine “Wer­bungskosten” gibt.

Land­tagsab­ge­ord­nete erhal­ten keine jährlichen Son­derzahlun­gen (Urlaubs- oder Wei­h­nachts­geld).

Nähere Infor­ma­tio­nen zu den geset­zlichen Regelun­gen sind hier zu find­en

Spenden
Monatliche Mandatsträger*innenbeiträge an DIE LINKE sowie Mit­glieds­beiträge für Partei und Vere­ine:

Gesamt: ca. 2.339 € monatlich

Stand: 1. April 2023

Kontakt




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